Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflege
Hier haben wir für Sie die häufigsten Fragen rund um das Thema Pflege zu Hause zusammengestellt. Selbstverständlich beantworten wir Ihre individuellen Fragen gern telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.

Ja, Angehörigenpflege und Leistungen der Pflegedienste oder der Tagespflegen lassen sich miteinander kombinieren. Das Pflegegeld wird hierbei prozentual um den Teil gekürzt, der von der Pflegesachleistungen (Pflegegradsatz) in Anspruch genommen wurde.
Einen entsprechenden Kostenvoranschlag, nach Ihren Wünschen, erhalten Sie nach einem Erstgespräch.
Ein dauerhafter Unterstützungsbedarf im gewohnten Tagesablauf aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung, ist die Grundvoraussetzung, um Leistungen der Pflegeversicherung erhalten zu können. Wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherungen für die häusliche Pflege oder die Tagespflege sind, hängt davon ab, in welchem Grad die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, das heißt, welchen Pflegegrad der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) vergeben hat.
Pflegebedürftigkeit
Vor dem 01.01.2017 galt als pflegebedürftig, wer aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens benötigte. Im Fokus der Begutachtungen standen eher körperliche Einschränkungen. Neu ist nun, dass Pflegebedürftigkeit als gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten verstanden wird, und dafür ein völlig neues Begutachtungsinstrument eingeführt wurde.
Neues Begutachtungssystem
Statt der bisherigen Messung des Zeitaufwandes für Hilfen in den vier Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Haushaltsführung, wird nun der Grad der Selbstständigkeit bei allen elementaren Bereichen der Lebensführung bewertet. Und zwar nicht nur bei Verrichtungen der Grundpflege und auch unabhängig von der Art der fremden Hilfe und vom tatsächlichen Vorliegen konkreter Situationen (z.B. Treppensteigen).
Dabei gilt folgende Regel: Selbstständig ist eine Person, die eine Handlung bzw. Aktivität allein, d.h. ohne Unterstützung durch andere Personen durchführen kann. Als selbstständig gilt auch, wem die selbstständige Handlung unter Nutzung von Hilfsmitteln möglich ist.
Statt der bisherigen Messung des Zeitaufwandes für Hilfen in den vier Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Haushaltsführung, wird nun der Grad der Selbstständigkeit bei allen elementaren Bereichen der Lebensführung bewertet. Und zwar nicht nur bei Verrichtungen der Grundpflege und auch unabhängig von der Art der fremden Hilfe und vom tatsächlichen Vorliegen konkreter Situationen (z.B. Treppensteigen).
In verschiedenen Modulen prüft der Gutachter den Grad der Einschränkungen in der Selbstständigkeit und vergibt nach einem festgelegten System Punkte, die dann gewichtet werden und zu einem Gesamtergebnis führen, aus dem sich dann der Pflegegrad ergibt.
Pflegesachleistungen
Als Pflegesachleistungen werden Leistungen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und Hauswirtschaft bezeichnet, die Personen mit einem Pflegegrad (oder als Selbstzahler) von unserem ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen können. Die Höhe des Zuschusses zu den Pflegekosten durch die Pflegekasse hängt vom Pflegegrad ab.
In Niedersachsen gilt für die häusliche Pflege ein zwischen den Pflegediensten und den Pflegekassen fest vereinbarter Katalog an möglichen Verrichtungen, die zu so genannten Leistungskomplexen zusammengefasst sind.
Mit einem Pflegetagebuch lassen sich die tatsächlichen Beeinträchtigungen festhalten. Es hilft bei der Vorbereitung auf den Einstufungsbesuch des MDK, um den Hilfebedarf anschaulich darzustellen und kann dem Gutachter des MDK helfen, sich ein umfassendes Bild über die Pflegesituation zu verschaffen. Dies ist mitunter nötig, da die Begutachtung eine Momentaufnahme ist und nicht immer alle bestehenden Hilfebedarfe offensichtlich werden.
Wer sich durch Angehörige oder andere Pflegepersonen versorgen lässt, erhält dafür von der Pflegekasse, gestaffelt nach dem Pflegegrad, ein monatliches Pflegegeld. Voraussetzung für die monatliche Zahlung ist der regelmäßige Beratungsbesuch einer Pflegefachkraft unseres ambulanten Pflegedienstes in Schwanewede.
Bei einem solchen Beratungsbesuch verschaffen sich unsere geschulten Pflegeberater (Kranken- oder Altenpflegepersonal) einen Überblick über die häusliche Pflegesituation, stehen für Fragen zur Verfügung, geben Tipps und empfehlen bei Bedarf weitere Maßnahmen oder Leistungen.
Eine Demenz, eine geistige Behinderung oder eine psychische Erkrankung kann dazu führen, dass ein Mensch seinen gewohnten Alltag nicht mehr allein bewältigen kann und mehr Unterstützung bei den alltäglichen Dingen des Lebens benötigt, als Menschen mit einem körperlich bedingtem Pflegebedarf.
Der Gesetzgeber spricht dann von einer so genannten „eingeschränkten Alltagskompetenz“. Unterstützungsangebote können hier zum Beispiel die Hilfe beim Beibehalten eines geregelten Tagesablaufes, die Motivation zu tageszeitlichen Aktivitäten wie Essen, Schlafen, Körperpflege oder zusätzliche Betreuung, Beschäftigung oder Beaufsichtigung sein.
Seit dem 01.01.2017 werden aufgrund des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes die Pflege- und Betreuungsbedarfe, die aus einer eingeschränkten Alltagskompetenz resultieren automatisch im Pflegebedürftigkeitsgutachten berücksichtigt. Der Gesetzgeber hat diese besonderen Bedarfe daher auch finanziell in den Pflegegraden berücksichtigt.
Die medizinische Versorgung zu Hause soll die ärztliche Therapie und Behandlung sicherstellen oder den Aufenthalt in einem Krankenhaus vermeiden oder verkürzen.
Mit welchen Leistungen Haus- und Fachärzte die staatlich examinierten Pflegekräfte der Dienste beauftragen dürfen, ist festgelegt, und wird auf einer Verordnung dokumentiert. Die Kosten für diese Behandlungspflege übernehmen die gesetzlichen (und privaten) Krankenkassen*.
Häufige Behandlungspflegeleistungen sind zum Beispiel Medikamentengaben oder -bereitstellung, Insulininjektionen, Kompressionstherapien oder Verbandswechsel.
* zuzüglich eines Eigenanteils im Rahmen der gesetzlichen Zuzahlung bis zu den Belastungshöchstgrenzen
Ergänzend zur häuslichen Pflege durch die Angelus ambulante Pflege GmbH oder durch Angehörige bieten Tagespflegen/Tagesstätten Menschen mit Pflegebedarf eine Tagesbetreuung in geselliger Runde und können abends wieder im eigenen Zuhause sein.
Tagespflege kann dazu beitragen, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bei größtmöglicher Selbstständigkeit zu leben und auch (pflegende) Angehörige entlasten.
Das Gute: Die Pflegekasse stellt zusätzlich zu den Leistungen für die Pflege zu Hause noch einmal denselben Betrag für die Tagespflege bereit. Auch das Budget der Verhinderungspflege und 50 % des jährlichen Kurzzeitpflege-budgets sowie zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen können eingesetzt werden.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Um in der eigenen Wohnung eine sichere und pflegegerechte Umgebung zu schaffen, können Personen mit Pflegestufe einmalig einen Zuschuss in Höhe von 4.000 € von der Pflegekasse erhalten.
Dieser kann zum Beispiel für den Ausbau von Türschwellen, zur Verbreitung von Türen, für Anpassungen im Badezimmer (Barrierefreiheit), für Installation von Treppenliftern und für vieles mehr genutzt werden.
Ein Hausnotruf (meist in Form eines Alarmknopfes an einem Armband) bringt für viele ältere Menschen, die alleine wohnen, die Sicherheit im Notfall schnell Hilfe anzufordern, zum Beispiel bei einem Sturz.
Es lässt sich genau festlegen, welche Personen (Angehörige/Nachbarn, die Angelus ambulante Pflege GmbH oder eine Notfallzentrale) wann kontaktiert werden.
Um die häusliche Pflege zu erleichtern, stellen die Kranken- oder Pflegekassen je nach Art und Grund für den Hilfsmittelbedarf zum Beispiel Rollatoren, Rollstühle, Lagerungshilfen, Pflegebetten und vieles mehr zur Verfügung oder übernehmen die Kosten.
Darüber hinaus bezuschusst die Pflegekasse monatlich für pflegerische Verbrauchsmaterialien (z.B. Bettschutzunterlagen, Inkontinenzmaterialien, Händedesinfektion und Handschuhe) 40 €.